Haft- und Entlassungsurlaub

 

Das Projekt "Haft- und Entlassungsurlaub" bietet Gefangenen ohne tragfähige soziale Bindung nach draußen durch Bereitstellung von zwei geeigneten Wohnungen und dem Angebot persönlicher Beratung und Unterstützung die Chance, dennoch eine wertvolle vollzugsöffnende Maßnahme in Anspruch nehmen zu können.

Der Verein Haftentlassenenhilfe e.V. verwirklicht so sein Bestreben, sich im Rahmen seiner Möglichkeiten auch an der Gestaltung des Vollzugs und damit der Erreichung der Vollzugsziele zu beteiligen (§§ 2, 3 HStVollzG). Der anhaltende Erfolg unseres Projekts wäre ohne die gute Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten der beteiligten Anstalten nicht denkbar. Einziges Kriterium des Vereins für die Aufnahme in die Hafturlauber­wohnung ist unabhängig von Alter, Nationalität oder Delikt des Klienten die von der Anstalt erteilte Urlaubsberechtigung.

Den Schwerpunkt des Hafturlaubs legen unsere Klienten unverändert auf die Vor­bereitung der Entlassung.Als Mindeststandard der Entlassungsvorbereitung gilt daher die materielle Absicherung unserer Klienten. Beratung und Unterstützung in sozialhilfe­rechtlichen Fragen, Anbahnung von Kontakten zu wichtigen Behörden (Sozial-, Arbeits-, Wohnungsamt) und die Vermittlung von Wohnraum, aber auch die Strukturierung von Freizeitverhalten und Training von selbständiger Haushaltsführung bei oft knappen Mitteln sind deshalb unsere wesentlichen Aufgaben.

Nicht zuletzt bedeutet Hafturlaub für unsere Klienten eine nicht geringe psychische Belastung. Denn einerseits ist das Gefühl der Freiheit auf Abruf als unsichtbare Fessel ständig präsent, andererseits wird der Urlaub häufig mit illusionären Erwartungen be­frachtet. Um so wichtiger sind die Mitarbeiter als sensible Ansprechpartner gefragt.

 

EinBlick 03.2015 Hafturlaub.pdf
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