und
Beide Prüflisten sind für Interessierte abgebildet und stehen hier zum Downloaden bereit.
Tipps zur Vorbereitung der Haftentlassung
Prüfliste: Was haben Sie bereits erledigt und um was müssen Sie sich noch kümmern
· Notwendige Dokumente vorhanden: gültiger Personalausweis/Pass,
Sozialversicherungsnachweis, Nachweise über frühere Arbeitsverhältnisse
Kein gültiger Personalausweis/Pass: Lassen Sie sich in der JVA einen vorläufigen
Personalausweis ausstellen.
· Lebensunterhalt sicherstellen: Antrag auf ALG I, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder
Grundsicherung vorbereitet
· Unterkunft: Kontakt zu Wohnmöglichkeiten, Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf
Vermittlung einer Sozialwohnung und Antrag auf Wohnungsberechtigungsschein stellen.
Klären wer die Kosten für Kaution und die Miete übernimmt. Ist die Unterkunft gesichert:
Anmeldung am Wohnort mit Meldeadresse
· Konto eröffnen
· Krankenversicherung sicherstellen
· Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Schreiben Sie uns/Rufen Sie an. Vereinbaren Sie 6
Monate vor Ihrer Entlassung einen Gesprächstermin mit uns in der JVA oder in unserer
Beratungsstelle.
· Ärztliche Versorgung gesichert? Kümmern Sie sich darum, dass Sie nach der Haft
notwendige Medikamente bekommen.
· Sollten Sie nach der Haft keine Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an
uns, damit wir Ihnen Adressen für Unterkünfte zur Verfügung stellen können
Nach der Haftentlassung - Erste Schritte
Prüfliste: Was haben Sie bereits erledigt und um was müssen Sie sich noch kümmern
· Entlassungsschein aufheben
· Wenn Sie auf Bewährung entlassen sind, melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem Bewährungshelfer*in
· Zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts: Vorsprache schnellstmöglich beim Jobcenter oder
der Agentur für Arbeit oder beim Sozialamt/Sozialrathaus. Lassen Sie prüfen, auf welche
Leistungen (ALG I, Bürgergeld oder Sozialhilfe) Sie Anspruch haben. Der Termin ist wichtig,
damit Sie (wieder) in die Krankenversicherung aufgenommen werden. Bitte dringend den
Entlassungsschein zum Termin mitnehmen!
· Haben Sie keine Unterkunft: stellen Sie sich bei Notunterkünften -
Übernachtungsmöglichkeiten in Frankfurt vor. Sollten Sie Adressen von Notunterkünften
benötigen, melden Sie sich bei uns.
Falls nicht vor der Entlassung gemacht: beim Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf
Vermittlung einer Sozialwohnung und Antrag auf Wohnungsberechtigungsschein stellen
· Anmeldung am Wohnort mit Meldeadresse
· Konto eröffnen
· Sammeln Sie Rechnungsbelege über größere Beträge, z.B. Fahrtkosten, Anwaltskosten,
Begleitungskosten, um diese gegebenenfalls erstattet zu bekommen.
· Schauen Sie sich auch unsere "Tipps zur Vorbereitung der Haftentlassung" an.
Kommen Sie gerne zu einem Beratungsgespräch bei uns in der Niddastraße 72 in vorbei oder rufen uns einfach an 069 - 9450520
Haftentlassenenhilfe e. V.
Niddastraße 72
60329 Frankfurt
Mitgliedschaft oder Spenden
IBAN:
DE33 5005 0201 0200 0514 74
Nehmen Sie Kontakt zu
uns auf.
069 945052-22
oder
OLG-Nummer 805
MESTA 200805