Erhaltung der Wohnung von Inhaftierten

 

Haft führt nicht zuletzt auch zum Verlust der Wohnung. Obdachlosigkeit ist aber die größte Hürde zur Wiedereingliederung. Haftentlassenen fehlen meist nicht nur die finanziellen Mittel, um auf dem schwierigen Wohnungsmarkt gegen andere Wohnungssuchende zum Zug zu kommen. Ohne Wohnung ist aber auch keine regelmäßige Arbeit zu finden. Wird die Unterbringung in einer Notunterkunft deshalb zum Dauerzustand, schwindet nach und nach der Glaube, je wieder ein normales Leben führen zu können, die Perspektive verengt sich auf das Überleben am nächsten Tag, Resignation setzt ein.

Unser Projekt dient aber nicht nur der Vermeidung der seelischen und sozialen Kosten von Inhaftierung und Obdachlosigkeit. Gerade die finanziellen Kosten, die bei Wohnungsverlust durch Haft entstehen (Mietschulden, Gerichtskosten, Räumungskosten, Verlust von Inventar und persönlicher Habe, Kosten der Wohnungslosenhilfe, Neuanmietungs- und Einrichtungskosten), übersteigen die Aufwendungen für fortlaufende Mietzahlungen bis zu einem Jahr um das Siebenfache (Deutscher Städtetag, Beiträge zur Sozialpolitik, 1987).

In Zusammenarbeit mit dem Sozialamt bemühen wir uns deshalb, die Wohnung des Inhaftierten, wenn nötig durch Zwischenvermietung, bis zu seiner Entlassung zu sichern. Es kommt darauf an, die notwendigen Schritte zur Wohnungserhaltung möglichst frühzeitig, noch vor einer Kündigung oder gar Räumungsklage, in Angriff zu nehmen. So überzeugt unser Projekt gerade dadurch, dass alle Beteiligten gewinnen: der Vermieter durch Vermeidung von Mietausfällen, das Sozialamt durch Verhinderung von Obdachlosigkeit, der Mieter durch Erhaltung seiner Wohnung und nicht zuletzt die Justiz (verbesserte Wiedereingliederungsbedingungen).

 

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