Schöne Aussicht  

 

Unser Auftrag: Vermeidung des Haftgrundes Fluchtgefahr, zielt auf diejenigen Untersu­chungsgefangenen, die unabhängig vom Tatvorwurf wegen des fehlenden festen Wohn­sitzes, also einer sozialen Defizitlage, zur Sicherstellung des Verfahrens inhaftiert wer­den. In diesen Fällen gibt das Projekt dem Haftrichter Gelegenheit zu prüfen, ob durch Bereitstellung von Wohnraum und sozialer Beratung der Haftgrund Fluchtgefahr ent­fallen kann.

 

Ersatzfreiheitsstrafen

In den südhessischen Justizvollzugsanstalten befindet sich eine nicht unerhebliche An­zahl Gefangener zur Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen, die, zum Beispiel wegen eines fehlenden festen Wohnsitzes, die ordnungsgemäße Ladung zum Strafantritt mit Belehrung über die Tilgungsform nicht erreicht hat und die deshalb von der Möglichkeit der Tilgung durch gemeinnützige Arbeit keine Kenntnis erlangt hatten. Nach § 3 Abs. 3 der Verordnung über die Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen durch freie Arbeit kann in diesen Fällen eine nachträgliche Gestattung zur Tilgung durch gemeinnützige Arbeit erteilt werden.

Wir übernehmen dabei die Aufgabe, durch die Bereitstellung von Wohnraum und sozi­aler Beratung neben den formalen Voraussetzungen der Tilgungsverordnung Bedingun­gen zu schaffen, unter denen die Ableistung der gemeinnützigen Arbeit für den betroffe­nen Personenkreis erst möglich wird. Damit zielen wir sowohl auf die Wiedereingliede­rung Haftentlassener als auch die Entlastung der überbelegten Anstalten.

 

Haftentlassenenhilfe ist Prävention

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