Tipps zur Vorbereitung der Haftentlassung
Prüfliste: Was haben Sie bereits erledigt und um was müssen Sie sich noch kümmern
- Notwendige Dokumente vorhanden: gültiger Personalausweis/Pass, Sozialversicherungsnachweis, Nachweise über frühere
Arbeitsverhältnisse
- Kein gültiger Personalausweis/Pass: Lassen Sie sich in der JVA einen vorläufigen Personalausweis ausstellen.
- Lebensunterhalt sicherstellen: Antrag auf ALG I, Bürgergeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung
vorbereitet
- Unterkunft: Kontakt zu Wohnmöglichkeiten, Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf Vermittlung einer Sozialwohnung und Antrag auf
Wohnungsberechtigungsschein stellen.
- Klären wer die Kosten für Kaution und die Miete übernimmt. Ist die Unterkunft gesichert: Anmeldung am Wohnort mit
Meldeadresse
- Konto eröffnen
- Krankenversicherung sicherstellen
- Nehmen Sie Kontakt zu uns auf. Schreiben Sie uns/Rufen Sie an. Vereinbaren Sie 6 Monate vor Ihrer Entlassung einen Gesprächstermin mit
uns in der JVA oder in unserer Beratungsstelle.
- Ärztliche Versorgung gesichert? Kümmern Sie sich darum, dass Sie nach der Haft notwendige Medikamente bekommen.
- Sollten Sie nach der Haft keine Unterkunft haben, wenden Sie sich bitte frühzeitig an uns, damit wir Ihnen Adressen für Unterkünfte zur
Verfügung stellen können
Nach der Haftentlassung – Erste Schritte
Prüfliste: Was haben Sie bereits erledigt und um was müssen Sie sich noch kümmern
- Entlassungsschein aufheben
- Wenn Sie auf Bewährung entlassen sind, melden Sie sich bei Ihrer/Ihrem Bewährungshelfer*in
- Zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts: Vorsprache schnellstmöglich beim
Jobcenter oder der Agentur für Arbeit oder beim Sozialamt/Sozialrathaus. Lassen Sie prüfen, auf welche Leistungen (ALG I, Bürgergeld oder Sozialhilfe) Sie Anspruch haben. Der Termin ist wichtig, damit Sie (wieder) in die Krankenversicherung aufgenommen werden. Bitte dringend den Entlassungsschein zum Termin mitnehmen!
- Haben Sie keine Unterkunft: stellen Sie sich bei Notunterkünften -
Übernachtungsmöglichkeiten in Frankfurt vor. Sollten Sie Adressen von Notunterkünften benötigen, melden Sie sich bei uns.
- Falls nicht vor der Entlassung gemacht: beim Amt für Wohnungswesen einen Antrag auf
Vermittlung einer Sozialwohnung und Antrag auf Wohnungsberechtigungsschein
stellen
- Anmeldung am Wohnort mit Meldeadresse
- Konto
eröffnen
- Sammeln Sie Rechnungsbelege über
größere Beträge, z.B. Fahrtkosten, Anwaltskosten, Begleitungskosten, um diese gegebenenfalls erstattet zu
bekommen.
- Schauen Sie sich auch unsere "Tipps zur Vorbereitung der Haftentlassung"
an.
- Kommen Sie gerne zu einem
Beratungsgespräch bei uns in der Niddastraße 72 in vorbei oder rufen uns einfach an 069 -
9450520